Beitragsordnung Waldemar e.V.
Die Beitragsordnung wurde am 06. Juli 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
1. Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 €.
(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien beträgt 18 €.
(3) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 50 €.
2. Fälligkeit
(1) Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag der Aufnahme in die Mitgliederliste.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres fällig sowie beim Eintritt in den Verein jeweils anteilig für das laufende Kalenderjahr.
(4) Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden bei Kündigung oder Verlust der Mitgliedschaft nicht erstattet.
(5) Die Beitragserhebung erfolgt gewöhnlich per Lastschrift. Die Mitglieder sind für die richtige Mitteilung der für den Einzug erforderlichen Angaben gegenüber dem Kassenwart des Vereins zuständig. Die Kosten fehlgeschlagener Beitragseinzüge werden vom Mitglied getragen, soweit den Verein bzw. den Beitragseinzieher kein Verschulden trifft.
3. Ermäßigung
(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit (z. B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf schriftlichen Antrag zum Teil oder ganz durch gemeinnützige Arbeit geleistet werden. Über die Art der Arbeit und den Antrag entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit dem Antragsteller.
4. Säumigkeit
(1) Nach einer schriftlichen Mahnung (ohne Einschreiben) ist der Vorstand berechtigt, bei Nichtzahlung des Beitrages den Ausschluss zu beschließen (vgl. § 3 Abs. 2c der Vereinssatzung).
Kiel, den 06. Juli 2010